Mitgliedsbeiträge

Die Beitragspflicht und somit der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem Eintritt in die DPSG. Bei Eintritt in den ersten vier Monaten eines Jahres besteht noch Beitragspflicht für dieses Halbjahr, bei Eintritt in den letzten zwei Monaten eines Halbjahren ab dem folgenden Halbjahr.

Jahresbeitrag pro Person:

  • 39,50 € normaler Beitrag
  • 26,40 € Familienermäßigung (bei 2 oder mehr Mitgliedern aus einer Familie)

Der Beitrag wird aufgeteilt auf Stammes-, Bezirks- und Bundesebene. Darüber hinaus werden aus dem Beitrag die Verbandszeitschriften, die Versicherungsprämien, die Beiträge für den BDKJ, die WOSM und den Deutschen Bundesjugendring sowie die sonstigen Leistungen des Verbandes finanziert.

Der Stammesanteil (bisher 2,05 €) entfällt auf Beschluss der Stammesversammlung ab 2012.

Über die genaue Verwendung der Mitgliedsbeiträge informiert die DPSG auf ihren Webseiten.

Zusätzliche Informationen